Neue Regelung zur Kostenübernahme der Cannabistherapie durch Krankenkassen
G-BA-Beschluss 2024: Was Sie wissen sollten
Die neuen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bringen entscheidende Erleichterungen für Ärzt:innen und Patient:innen in der Cannabistherapie. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Weniger Bürokratie für Fachärzt:innen
- Ab 2024 entfällt die Genehmigungspflicht für Ärzt:innen aus 16 Fachgebieten, darunter Allgemeinmedizin, Neurologie und Innere Medizin.
- Auch Fachärzt:innen mit 5 Zusatzqualifikationen, wie Palliativmedizin oder Spezielle Schmerztherapie, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
- Ziel ist es, Patient:innen mit schweren Erkrankungen wie Krebs oder chronischen Schmerzen schneller und unbürokratischer zu versorgen.
Beschleunigte Therapieentscheidungen
- Die bisherigen Genehmigungsfristen von zwei bis vier Wochen entfallen für berechtigte Fachärzt:innen.
- Dadurch können Patient:innen rascher Zugang zu notwendiger Medizinalcannabis-Therapie erhalten und langes Leiden während der Wartezeit vermeiden.
Patientensicherheit bleibt gewährleistet
- Trotz der neuen Regelungen bleibt es Ärzt:innen möglich, freiwillige Genehmigungen einzuholen, um die Sicherheit der Behandlung zu garantieren.
- Die allgemeinen Voraussetzungen für die Kostenübernahme bleiben unverändert:
- Schwerwiegende Erkrankung muss vorliegen.
- Keine alternative Behandlung darf verfügbar sein.
- Positive Wirkungsaussicht auf den Krankheitsverlauf oder die Lebensqualität ist Voraussetzung.
Umfassende Fachärzte-Liste
Die G-BA-Regelung umfasst folgende Fachgebiete:
- Allgemeinmedizin
- Innere Medizin (inkl. Schwerpunkte wie Kardiologie, Gastroenterologie, Hämatologie/Onkologie)
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde mit Schwerpunkt gynäkologische Onkologie
Zusätzlich gelten diese Zusatzweiterbildungen:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Evaluation nach 15 Monaten
Nach Inkrafttreten der Regelung am 16. Oktober 2024 erfolgt eine Überprüfung nach 15 Monaten. Dabei werden Aspekte wie Anzahl der Verordnungen, Kostenübernahmeanträge und Regresse analysiert.
Fazit: Vorteile für Patient:innen, Ärzt:innen und Krankenkassen
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht können Fachärzt:innen direkt über die Verordnung von Medizinalcannabis entscheiden. Dies führt zu schnelleren Therapieentscheidungen, insbesondere bei schweren Erkrankungen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, freiwillige Genehmigungen einzuholen, um die Sicherheit der Patient:innen zu gewährleisten.
Quelle
G-BA-Beschluss 2024